Satzung

Satzung des MLKampfsport Akademie e.V.

§12 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.
  2. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit mindestens der Hälfte aller Mitglieder erforderlich.
  3. Zur Beschlussfassung zwecks Auflösung ist eine Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  4. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Aachener Engel e. V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke (Förderung des Sports) zu verwenden hat. Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

§13 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde am 23. September 2013 errichtet. Die Satzung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Gründungsmitglieder

Martin E. Lücker
Alexander Bücken
Mirko Kositzke

Sergej Warkentin
Imad Ahmad
Agata Wardacka
Dirk Pullen


Letzter Stand: 27.11.2013
Vereinsaufgaben

- Vorsitzender/Trainer/Sportwart
- stellv. Vorsitzender/Vereinsrecht
- Schatzmeister/Verwaltung

- Nachwuchstrainer
- Nachwuchstrainer
- Frauenbeauftragte
- Kinder-/Jugendbeauftragter