Satzung

Satzung des MLKampfsport Akademie e.V.

§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Name des Vereins lautet MLKampfsport Akademie.
  2. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Aachen eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er zu seinem Namen den Zusatz e.V. .
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4) Sitz des Vereins ist Aachen.

§2 Zweck und Ziel des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Der Satzungszweck ist es, insbesondere die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, vorrangig auf dem Gebiet des Boxsportes zu erbringen. Hierzu gehört besonders auch die Heranführung von Kindern und Jugendlichen an regelmäßige sportliche Betätigung und die Pflege sportlicher Gemeinschaft und Fairness. Auch und gerade Kinder und Jugendliche, die über den Aachener Engel e. V. betreut werden, sollen durch den Sport positiv gestärkt und gefördert werden.
  3. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist berechtigt, Rücklagen zu bilden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden.
  4. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Mitglieder können auch juristische Personen werden, wenn sie durch ihre Mitgliedschaft eine Förderung des Vereins und des dort betriebenen Sportes bezwecken.
  2. Der Verein hat
    • ordentliche Mitglieder, älter als 16 Jahre
    • minderjährige Mitglieder, jünger als 16 Jahre
    • Ehrenmitglieder
  3. Als ordentliche Mitglieder gelten Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht ausschließlich Ehrenmitglieder sind sowie juristische Personen.
  4. Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder. Ihre Ernennung erfolgt durch den Vorstand, der auch ihre etwaigen Pflichten bestimmt.
  5. Aus der Mitgliedschaft erwächst kein Anspruch auf das Vermögen des Vereins.